Ich biete Ihnen für Ihre Firma alle erforderlichen Maßnahmen um den gesetzlichen Brandschutzauflagen im vollen Umfang genüge zu leisten! Gerne berate ich Sie persönlich zu diesen Themen!
Wir führen die in der ASR A2.2 geforderte Ausbildung von Betriebsangehörigen zu Brandschutzhelfer durch.
Fordern Sie hierzu bitte ein Angebot an, welches auf ihr Unternehmen abgestimmt ist!
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, in ausreichender Zahl Personen zu benennen, die Aufgaben in der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung übernehmen sollen. Bei einem Brand entstehen dem Unternehmen neben der Gefährdung und dem Verlust von Menschenleben, hohe Sachschäden.
Produktionsausfall führt zu Auftragsverlust, Kunden wandern ab und manchem Unternehmen bleibt nur noch die Schließung. Um diese Gefahren abzuwenden sollten Brandschutzhelfer flächendeckend und in ausreichender Zahl ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden.
Brandschutzhelferschulungen nach DGUV 205-023, ASR A2.2 Punkt 7.3
Mitarbeiterschulungen im Brandschutz nach ArbSchG § 3 und § 10 mit und ohne Löschübung
Termine nach Vereinbarung
Um allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden empfehlen wir eine Inhouse-Schulung.
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.
Gemäß Punkt 5.5 DIN 14096:2014 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.
In besonderen Fällen sind auch mehrsprachige Ausführungen der Brandschutzordnung zu erstellen. Diese müssen jedoch zusätzlich, separat zur deutschen Fassung aufgehängt werden.
Neben dem baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz gehört die Gefahrenverhütungsschau zu den wichtigsten Stützen des vorbeugenden betrieblichen Brandschutz. Zum Zwecke der vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosionen oder anderer Gefahr bringende Ereignisse, findet in regelmmäßigen Zeitabständen eine Gefahrenverhütungsschau statt.
Herr Roland Gaese ist unser Partner vor Ort im Landkreis Miltenberg und Aschaffenburg. Gemeinsam mit Herrn Gaese erstellen wir Ihre Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne oder planen die Umstellung der Sicherheitskennzeichnung etc.
Jürgen Bauer, Geschäftsführer der SafetyConsult GmbH
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